Prozessauftakt in Traunstein
Rosenheimer (39) hatte Sex in Kirche: Altar muss wohl neu gesegnet werden

23.11.2023 | Stand 24.11.2023, 11:29 Uhr

Seit Mittwoch muss sich ein 39 Jahre alter Mann aus Rosenheim vor dem Landgericht Traunstein verantworten. Der Vorwurf: Er soll in einer Kirche Sex mit seiner Frau gehabt und davon Bildmaterial angefertigt haben. − Symbolbild: PNP

Solch ein Fall kommt selten vor: Nach dem Sex in einer Kirche in Schechen (Landkreis Rosenheim) muss dort womöglich der Altar neu gesegnet werden. Das erklärte ein Sprecher des zuständigen Erzbistums München und Freising zum Prozessauftakt am Mittwoch in Traunstein.



„Insbesondere mit Rücksicht auf das religiöse Empfinden der Gläubigen ist eine solche Schändung durch einen Bußritus nach Maßgabe der liturgischen Bücher zu beheben“, sagte der Erzbistumssprecher. Ein solcher Bußritus sehe vor, dass der Altar abgedeckt und mit Weihrauch und Weihwasser neu gesegnet werde.

Vor dem Landgericht Traunstein hatte am Mittwoch ein Prozess gegen einen 39-Jährigen aus Rosenheim begonnen - unter anderem, weil er in der Nähe des Altars in der katholischen Kirche in Schechen bei Rosenheim Sex mit seiner Frau gehabt und davon Bildmaterial angefertigt haben soll.

Anklage: Mann habe „beschimpfenden Unfug“ verübt

Dem gebürtigen Rosenheimer, der sich zu Prozessauftakt nach Gerichtsangaben nicht zu den zahlreichen Vorwürfen gegen ihn äußerte, wird unter anderem Störung der Religionsausübung vorgeworfen. An einem „Ort, der dem Gottesdienst einer Religionsgesellschaft gewidmet“ sei, habe er „beschimpfenden Unfug“ verübt, heißt es in der Anklage.

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„Entsprechend dem Kirchenrecht werden heilige Orte durch dort geschehene, schwer verletzende und mit Ärgernis für die Gläubigen verbundene Handlungen geschändet“, erläuterte der Bistumssprecher. Der nun bekannt gewordene Vorfall könne das religiöse Empfinden der Gläubigen vor Ort stören, darum sei es wahrscheinlich, dass im Bistum entschieden werde, den beschriebenen Bußritus anzuwenden. Eine solche Entscheidung sei aber bislang noch nicht gefallen.

Urteil könnte im Dezember fallen

„Fälle wie dieser kommen sehr selten vor“, sagte der Sprecher. Aus der jüngeren Vergangenheit sei keiner bekannt. Für den Prozess gegen den 39-Jährigen, der außerdem wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und Betrugs angeklagt ist, hat das Gericht insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte demnach am 13. Dezember fallen.

− dpa