Berchtesgadener Land. Arzneimittel sollten nicht über das Verfallsdatum hinaus angewendet werden. „Arzneimittel sind nur zeitlich begrenzt verwendbar und im Gegensatz zu Lebensmitteln ist das aufgedruckte Datum bei Medikamenten ein Verfallsdatum, kein Mindesthaltbarkeitsdatum“, erklärt Dr. Fabian Seibert, Sprecher der Apotheker im Landkreis Berchtesgadener Land. Der Frühjahrsputz ist deshalb eine gute Gelegenheit, auch den Inhalt der Hausapotheke zu überprüfen. Die Medikamente können in der Restmülltonne entsorgt werden: Altarzneimittel sind aus rechtlicher Sicht Hausmüll. Der Umwelt...