Wegen gewerbsmäßiger „Geldwäsche“ in drei Fällen mit einer Gesamtbeute von 63 000 Euro verhängte das Landgericht Traunstein am Montag gegen eine 27-jährige Ukrainerin eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Damit wich die Kammer von der Anklage wegen drei banden- und gewerbsmäßiger Betrugstaten und einem gescheiterten Versuch nach der Masche „Schockanrufe“ im Schuldspruch ab. Für die Versuchstat erteilte das Gericht Freispruch. Bei den Schockanrufen bei Opfern in Traunstein, in den Landkreisen Bamberg und Regensburg und in Thüringen Ende Januar und Anfang Februar 2023 ging eine unbekannte Bande in arbeitsteiliger Manier stets nach dem gleichen Muster vor.