Urteil in Traunstein
370.000 Euro in Kryptowährung veruntreut: Haft für Ex-Polizeibeamten

25.03.2024 | Stand 26.03.2024, 9:58 Uhr
Monika Kretzmer-Diepold

Wegen der Veruntreuung von Kryptowährungen im Wert von 370.000 Euro standen zwei Ex-Bedienstete der Kriminalpolizei vor Gericht. − Foto: Dalkarls, cpa

Weil sie Kryptowährungen im sechsstelligen Bereich veruntreut haben, sind am Montag zwei ehemalige Ex-Bedienstete einer Kriminalpolizeiinspektion vor dem Landgericht Traunstein verurteilt worden.



Freiheitsstrafen von dreieinhalb Jahren beziehungsweise zwei Jahren mit Bewährung hat das Landgericht Traunstein am Montag gegen zwei Ex-Bedienstete einer Kriminalpolizeiinspektion des Präsidiums Oberbayern Süd verhängt. Der Haupttäter, ein 38-jähriger Cybercrime-Beamter, und eine 29-jährige Schreibkraft hatten Kryptowährungen veruntreut und den Freistaat Bayern so um über 370.000 Euro geschädigt.

Wohnmobil, Nasen-OP und Einfamilienhaus



Im Verfahren ging es ursprünglich um eine Firma in Holzkirchen, die nicht legale Transaktionen mit Kryptowährungen an Automaten offerierte. Als der 38-Jährige davon hörte, führte er dort im Jahr 2020 in Gegenwart der 29-Jährigen ein Wechselgeschäft durch. Bei einer Durchsuchung am 18. Mai 2021 in Holzkirchen wurden viele Asservate, darunter Goldbarren und Datenträger, beschlagnahmt. Zwei sogenannte Ledger-Sticks ließ der 38-Jährige unbemerkt von Kollegen mitgehen. In Traunstein stellte er auf einem Stick eine riesige Menge an Kryptowährungen fest. Beide Angeklagten beschlossen, den Fund geheim zu halten und hälftig zu teilen. Der 38-Jährige wandelte die Kryptowerte um und transferierte sie weg. Der Schaden betrug 371.885,42 Euro. Die 29-Jährige erwarb ein Wohnmobil, leistete sich eine Nasen-Operation und Sportgeräte. Der 38-Jährige wollte von der Beute ein Haus für die Familie bauen.

Staatsanwältin Stefanie Windhorst forderte für den 38-Jährigen vier Jahre Gefängnis, für die 29-Jährige zwei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe. Die Angeklagten hätten das Vertrauen aller missbraucht, um sich selbst zu bereichern.

„Kein Fall für ein Schwamm drüber“



Die Verteidiger Harald Baumgärtl und Dr. Markus Frank plädierten jeweils auf zwei Jahre Freiheitsstrafe mit Bewährung. Baumgärtl erwähnte den „Liebeswahn“ seines Mandanten: „Er wollte ihr mit Geld beweisen: Für dich tue ich alles.“ Beide Angeklagte hätten von sich aus den Polizeidienst quittiert und lagen „im Gegensatz zu anderen suspendierten Mitarbeitern dem Staat nicht noch Jahre auf der Tasche“.

Kooperationsbereitschaft positiv bewertet



In der Urteilsbegründung hob Vorsitzender Richter Volker Ziegler heraus, beide Angeklagte hätten sich an fremdem Vermögen bereichert. Der 38-Jährige hätte Straftaten verfolgen und Vermögenswerte sichern müssen. Als einer von wenigen in Bayern habe er sich mit Kryptowährungen ausgekannt. Auch habe er gewusst, dass bei der Durchsuchung in Holzkirchen große Mengen davon zu erwarten seien. Zudem habe der 38-Jährige für seine eigene Firma widerrechtlich eine teure, dienstlich beschaffte Polizei-Software verwendet. „Das lässt tief blicken“, betonte Ziegler. Bei den geständigen, reuigen Angeklagten wertete die Kammer auch die Kooperationsbereitschaft und die hohe Schadenswiedergutmachung positiv. Andererseits seien sie im Polizeidienst gestanden. Insgesamt sei das „kein Fall für ein einfaches Schwamm drüber“.

Die 29-Jährige werde sich künftig gesetzestreu verhalten, zeigte sich der Richter überzeugt. Die Strafe könne auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden – mit der Auflage einer Geldbuße von 5000 Euro an die Bergwacht Chiemgau. Wertersatz müssen die Angeklagten in voller Schadenshöhe bezahlen.