Verboten oder erlaubt?
Cannabis-Konsum auf der Gerner Dult: Entscheidung steht wohl fest

10.04.2024 | Stand 10.04.2024, 14:10 Uhr

Der Konsum von Cannabis bleibt auf der Gerner Dult wohl verboten. − Symbolbild: dpa

Seit Anfang des Monats ist aufgrund eines entsprechenden neuen Bundesgesetzes der Konsum von Cannabis grundsätzlich erlaubt. Auf der nahenden Gerner Dult sind Joints trotzdem tabu, wie Bürgermeister Martin Biber zu Beginn der Sitzung des Stadtrats klarmachte.

Man prüfe gerade, ob hierzu der Erlass einer eigenen Allgemeinverfügung Sinn mache, wie es sie etwa kürzlich in Pfarrkirchen während des Rottaler Volksfestes gegeben habe.

Allgemeinverfügung überhaupt nötig?



Aus Sicht des Bürgermeisters ist dies allerdings nicht zwingend erforderlich, befänden sich doch im direkten Umfeld des Festplatzes in Gern gleich zwei Kindergärten, in deren Nähe der Konsum von Cannabis ohnehin grundsätzlich nicht erlaubt sei. Zudem werde es während der Dulttage von 19. bis 30. April ohnehin kaum Zeiten geben, zu denen sich nicht auch Minderjährige dort aufhalten würden, meinte Biber. Dies sei ebenfalls ein Ausschlusskriterium.

Soll „nicht überall nach ,Gras‘ riechen“



De facto könne man so ohnehin erreichen, „dass es nicht auf der ganzen Dult nach ,Gras‘ riecht“. Man werde sich diesbezüglich aber noch rechtzeitig gesondert an die Öffentlichkeit wenden, um hier für Klarheit zu sorgen.