Drei Verhandlungstage hatte das Landgericht Deggendorf angesetzt, um die Vergewaltigungsvorwürfe gegen einen 42-Jährigen aus dem Altlandkreis Viechtach zu prüfen. Ihm wurde vorgeworfen, seine mittlerweile geschiedene Ehefrau zweimal vergewaltigt zu haben.
Nach Anhörung mehrerer Zeugen, darunter die Töchter des Ex-Paares, kam die Große Strafkammer Anfang Februar zu dem Urteil: Freispruch. Doch noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig, die Nebenklage hat Revision beantragt.
Ehe soll ein Martyrium gewesen sein
Über die beiden in der Anklageschrift aufgeführten Vergewaltigungen hinaus berichtete die Ex-Frau und Geschädigte vor Gericht von einer 15 Jahre langen Ehe voller Gewalt und Demütigung. Das bestätigten am zweiten Verhandlungstag auch die beiden erwachsenen Töchter.
Schreie der Mutter hätten sie bis ins Jugendalter mit Kopfhörern zu übertönen versucht. Dass im Prozess Ende Januar das gewaltvolle Eheleben des Paares bis ins Detail untersucht wurde, hatte sowohl Mutter als auch Töchter stark mitgenommen. Bis heute vermeiden sie den Kontakt zu dem 42-Jährigen.
Im Zweifel für den Angeklagten
Sichtlich überrascht zeigte sich das Umfeld der Geschädigten bei der Urteilsverkündung der Strafkammer. Diese wiederum begründeten den Freispruch für den Bayerwaldler durch fehlende Beweise für die Taten von vor sechs Jahren. „Wir glauben Ihnen, dass die Ehe sehr unbefriedigend war, dass sie voller Konflikte und Gewalt war“, sagte der Richter an die Geschädigte gewandt.
Jedoch konnte aus Sicht der Strafkammer nicht zweifelsfrei erwiesen werden, dass der Angeklagte seine damalige Ehefrau im Juli 2018 geschlagen und vergewaltigt habe. Die Aussage der Ex-Frau als alleiniges Beweismittel sei nicht ausreichend für eine Verurteilung, begründete der Vorsitzende Richter Dr. Georg Meiski.
Staatsanwaltschaft legt keine Rechtsmittel ein
Eine Entscheidung, die bei der Nebenklage auf Unverständnis trifft. Rechtsanwältin und Nebenklagevertreterin Cornelia Gößl hat im Auftrag der Ex-Frau Rechtsmittel gegen den Freispruch eingelegt. Somit wird das Urteil vom Bundesgerichtshof auf Mängel im Verfahren geprüft. „Das dauert sicherlich mehrere Monate“, schätzt die Rechtsanwältin. Zwei mögliche Szenarien könne eine solche Überprüfung laut Gößl ergeben: Entweder die Revision wird vom Bundesgerichtshof abgewiesen und der Freispruch wird rechtskräftig oder das Verfahren wird zurückverwiesen und der Fall erneut aufgerollt.
Anders als die Nebenklage verzichtet die Staatsanwaltschaft Deggendorf auf das Rechtsmittel der Revision, teilte Oberstaatsanwalt und Pressesprecher Horst Müller auf VBB-Anfrage mit. Bei einer Überprüfung des Urteils, ausschließlich auf Rechtsfehler, sehe die Staatsanwaltschaft „keine hinreichenden Erfolgsaussichten“ in diesem Fall.
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