Nebenklage fechtet Freispruch an
Revision beantragt: Vergewaltigungsprozess gegen Bayerwaldler könnte neu aufgerollt werden

13.02.2024 | Stand 13.02.2024, 5:00 Uhr

Im Vergewaltigungsprozess am Landgericht Deggendorf gegen einen 42-Jährigen aus dem Altlandkreis Viechtach wurde Revision eingelegt. Das Urteil wird nun vom Bundesgerichtshof auf Rechtsfehler geprüft. − Symbolbild: Archiv Ingrid Frisch

Drei Verhandlungstage hatte das Landgericht Deggendorf angesetzt, um die Vergewaltigungsvorwürfe gegen einen 42-Jährigen aus dem Altlandkreis Viechtach zu prüfen. Ihm wurde vorgeworfen, seine mittlerweile geschiedene Ehefrau zweimal vergewaltigt zu haben.

Nach Anhörung mehrerer Zeugen, darunter die Töchter des Ex-Paares, kam die Große Strafkammer Anfang Februar zu dem Urteil: Freispruch. Doch noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig, die Nebenklage hat Revision beantragt.

Ehe soll ein Martyrium gewesen sein



Über die beiden in der Anklageschrift aufgeführten Vergewaltigungen hinaus berichtete die Ex-Frau und Geschädigte vor Gericht von einer 15 Jahre langen Ehe voller Gewalt und Demütigung. Das bestätigten am zweiten Verhandlungstag auch die beiden erwachsenen Töchter.

Schreie der Mutter hätten sie bis ins Jugendalter mit Kopfhörern zu übertönen versucht. Dass im Prozess Ende Januar das gewaltvolle Eheleben des Paares bis ins Detail untersucht wurde, hatte sowohl Mutter als auch Töchter stark mitgenommen. Bis heute vermeiden sie den Kontakt zu dem 42-Jährigen.

Im Zweifel für den Angeklagten



Sichtlich überrascht zeigte sich das Umfeld der Geschädigten bei der Urteilsverkündung der Strafkammer. Diese wiederum begründeten den Freispruch für den Bayerwaldler durch fehlende Beweise für die Taten von vor sechs Jahren. „Wir glauben Ihnen, dass die Ehe sehr unbefriedigend war, dass sie voller Konflikte und Gewalt war“, sagte der Richter an die Geschädigte gewandt.

Jedoch konnte aus Sicht der Strafkammer nicht zweifelsfrei erwiesen werden, dass der Angeklagte seine damalige Ehefrau im Juli 2018 geschlagen und vergewaltigt habe. Die Aussage der Ex-Frau als alleiniges Beweismittel sei nicht ausreichend für eine Verurteilung, begründete der Vorsitzende Richter Dr. Georg Meiski.

Staatsanwaltschaft legt keine Rechtsmittel ein



Eine Entscheidung, die bei der Nebenklage auf Unverständnis trifft. Rechtsanwältin und Nebenklagevertreterin Cornelia Gößl hat im Auftrag der Ex-Frau Rechtsmittel gegen den Freispruch eingelegt. Somit wird das Urteil vom Bundesgerichtshof auf Mängel im Verfahren geprüft. „Das dauert sicherlich mehrere Monate“, schätzt die Rechtsanwältin. Zwei mögliche Szenarien könne eine solche Überprüfung laut Gößl ergeben: Entweder die Revision wird vom Bundesgerichtshof abgewiesen und der Freispruch wird rechtskräftig oder das Verfahren wird zurückverwiesen und der Fall erneut aufgerollt.

Anders als die Nebenklage verzichtet die Staatsanwaltschaft Deggendorf auf das Rechtsmittel der Revision, teilte Oberstaatsanwalt und Pressesprecher Horst Müller auf VBB-Anfrage mit. Bei einer Überprüfung des Urteils, ausschließlich auf Rechtsfehler, sehe die Staatsanwaltschaft „keine hinreichenden Erfolgsaussichten“ in diesem Fall.