Viechtach
Nach Teilen einer SS-Fotomontage: Berufung gegen Urteil eingelegt

Strafe von 3900 Euro nicht akzeptiert

04.01.2023 | Stand 17.09.2023, 6:12 Uhr

Die Geldstrafe von 3900 Euro wurde vom Angeklagten sowie der Staatsanwaltschaft nicht akzeptiert. −Foto: dpa

Am 21. Dezember ist ein 55-jähriger Mann aus dem Altlandkreis Viechtach wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen, Beleidigung und wegen eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz vor dem Amtsgericht Viechtach zu einer Geldstrafe in Höhe von 3900 Euro verurteilt worden (VBB berichtete).

Der Angeklagte hatte im Januar 2021 eine Fotomontage auf Facebook geteilt, die zur einen Hälfte den SS-Brigadeführer und Generalmajor Werner Ostendorff samt SS-Totenkopf, zur anderen Hälfte einen Schleswig-Holsteiner Polizisten zeigte. Der 55-Jährige wollte mit dem Bild seinen Unmut gegenüber der Polizei und ihrem Vorgehen gegen Corona-Demonstranten in Berlin zeigen. Der Polizist erstattete Anzeige und sagte während der ersten Verhandlung am 7. Dezember vor dem Amtsgericht in Viechtach als Zeuge aus.

Die Urteilsfindung musste auf den 21. Dezember vertagt werden, da der Angeklagte Gericht, Staatsanwaltschaft und die Richterin Ingrid Götte immer wieder mit Befangenheitsanträgen beschäftigte. Er warf der Justiz vor, nicht unabhängig zu sein. Die Amtsrichterin verurteilte den 55-Jährigen nach Ablehnung seiner Anträge letztlich zu einer Geldstrafe von 3250 Euro (50 Tagessätze zu je 65 Euro). 650 Euro gehen zusätzlich als Schmerzensgeld an den betroffenen Polizisten.

Nun haben sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Deggendorf Berufung gegen das Urteil eingelegt, wie das Amtsgericht Viechtach auf Anfrage des Viechtacher Bayerwald-Boten mitteilt. Es wird also demnächst vor dem Landgericht Deggendorf in zweiter Instanz verhandelt.