Regen. Eine neu formulierte Sprachregelung zur Löschwasserversorgung bei Bauanträgen hat in der Stadtratssitzung am Dienstag für Diskussion gesorgt. Wie Simone Mader vom Bauamt voranstellte, ist die Sachlage im Innenbereich, beplant oder unbeplant, klar: Die Versorgung mit dem nötigen Löschwasser ist städtische Pflichtaufgabe – ergibt sich bei der Prüfung des Bauantrags, dass es an Wasser mangelt, muss eine Nachrüstung der Löschwasserversorgung „zeitnah“ erfolgen. Im Außenbereich sieht die Sache anders aus, hier ist das Löschwasser-Engagement der Stadt eine freiwillige Leistung. Sprich:...