Bad Griesbach
Zustimmung im dritten Anlauf

Bauvorhaben in der Weinzierler Straße nochmals überarbeitet – Ein Gehweg wird nun möglich

24.11.2022 | Stand 25.10.2023, 11:53 Uhr

Erneut wurde das Bauvorhaben in der Weinzierler Straße umgeplant und bei Haus B durch Drehung der Firstrichtung eine um 1,50 Meter reduzierte Wandhöhe erreicht. −Foto: Planungsbüro

Von Doris Kessler

Zu überdimensioniert, zu massiv – mit diesen Argumenten hat der Stadtrat im Mai einen geänderten Bauantrag für zwei Wohnhäuser mit insgesamt zwölf Wohneinheiten in der Weinzierler Straße abgelegt. Zuvor hatte schon der Bauausschuss dem Antrag, der damals noch drei Häuser beinhaltete, nur zähneknirschend goutiert. Nun landete das Projekt erneut auf dem Tisch der Bauausschuss-Mitglieder – und dieses Mal wurde dem Antrag zugestimmt.

Statt drei werden nun nur zwei Häuser gebaut

Innenverdichtung ja, aber nicht um jeden Preis – mit dieser Argumentation hatte der Bauausschuss im vergangenen Jahr einem Antrag für eine Wohnanlage mit drei Gebäuden in der Weinzierler Straße zwar mehrheitlich zugestimmt, doch in die Gänge kam das Bauvorhaben nicht. Bis es im Mai dieses Jahres auf der Tagesordnung des Stadtrates landete – abgespeckt von drei auf zwei Häuser, jedoch erweitert von neun auf zwölf Wohnungen. Beide Gebäude haben zwei Vollgeschosse plus ausgebautes Dachgeschoss, ein Satteldach und aufgesetzte Dachgauben. Weil es im Bereich Weinzierler Straße keinen Bebauungsplan gibt, gilt das „Einfügegebot“. Ist ein neues Bauvorhaben geplant, muss man sich die umliegenden Gebäude anschauen. Sind diese ähnlich in Bauart, Aufbau und Größe, dann spricht nichts gegen das Bauvorhaben. Doch im Stadtrat regten sich Zweifel, die Gebäude schienen den Mitgliedern „zu massiv“ und „zu überdimensioniert“, so die Argumente in der Sitzung im Mai, wo der Antrag dann auch mit 11:5 Stimmen abgelehnt worden war.

Aller guten Dinge sind bekanntlich drei – und so machte sich der Bauherr nun mit einer Tekturplanung erneut daran, den Bauausschuss für sein Vorhaben zu begeistern. Dafür schrumpfte er insbesondere Wohnhaus B, indem er die Firstrichtung drehte und zwei Zwerchgiebel einplante. Dadurch konnte die Traufhöhe von 6,40 Meter auf 5,22 Meter verringert werden und der Baukörper in seinem Höhen- und Breitenverhältnis, wie Bauamtsleiter Siegfried Filipp erläuterte, harmonischer gestaltet werden. Das Garagengebäude an der nordwestlichen Grundstücksgrenze wurde um 50 Zentimeter von der Straße abgedrückt, um Platz für einen möglicherweise in Zukunft geplanten Gehweg entlang der Weinzierler Straße zu schaffen. Das Garagengebäude erhält zudem ein Pultdach statt eines Satteldachs.

Einige Nachbarn haben inzwischen zugestimmt

„Was uns gefällt ist das Abrücken des Garagentraktes und der Zugewinn von einem halben Meter. Dazwischen liegt nun auch noch ein Grünstreifen – und so können wir adäquat hier einen Gehweg einplanen“, so Filipp. Auch dem Gremium gefielen die neuen Pläne deutlich besser. „Ich stand in der letzten Sitzung sehr kritisch zum Projekt. Und jetzt bin ich sehr dankbar, dass wir damals beharrlich waren. Wir haben dadurch 50 Zentimeter für einen Gehweg raus geschunden und auch im Abstimmung mit dem Landratsamt eine bessere Einfügung in die Umgebung erreicht. Nichtsdestotrotz bleibt es ein massives Gebäude, das das Stadtbild prägen wird“, bemerkte Bernhard Gruber dazu. Auch Alois Immerfall war bislang ein Gegner des Projekts – „auch, weil die Nachbarunterschriften fehlten. Gibt es hierzu schon eine Einigung?“, erkundigte er sich. Es gibt mittlerweile schon Zustimmung von einigen Nachbarn, und mit einem nördlichen Anlieger, so Siegfried Filipp, habe sich der Bauherr intensiv ausgetauscht. „Schön ist es immer noch nicht“, machte Eduard Willeitner klar – doch für das Vorhaben gab es diesmal einstimmige Zustimmung.

Auch weil die Stellungnahme des Kreisbauamtes positiv ausfällt. So habe man per Drohnenflug und Aufnahme der umliegenden Gebäudehöhen gesehen, dass sich der Baukörper in die Silhouette der umliegenden Bebauung einfügt. Zudem sei nicht die Anzahl der Wohneinheiten hinsichtlich des Einfügegebotes primär zu betrachten, sondern die Kubatur der beiden Baukörper zur Beurteilung heranzuziehen. Diese sei zugegebener Maßen nicht gerade gering, jedoch seien umliegend mehrere sehr massive Baukörper zu finden, die auch in Kubatur und Grundfläche dem geplanten Objekt ähneln. Zudem sei in Abstimmung mit dem Landratsamt und der Stadt Bad Griesbach die Umplanung des Haus B erfolgt, sodass die kritische Wandhöhe von 9,68 Meter auf 8,04 Meter verringert werden konnte.

So wurde am Ende das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zum Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit insgesamt zwölf Wohnungen, Garagen und einem Schuppen erteilt. Für die Stellplatzsituation ist die Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt zwingend einzuhalten. Die Tekturunterlagen gehen ans Landratsamt Passau zur weiteren Bearbeitung.