Verzögerung in Angering
Vermutetes Kiebitz-Nest bremst Solarpark aus: Umweltgutachten muss eingeholt werden

27.02.2024 | Stand 27.02.2024, 17:41 Uhr

Eine PV-Freiflächenanlage soll im Bad Füssinger Ortsteil Angering errichtet werden. Doch ein vermutetes Kiebitz-Nest bremst das Genehmigungsverfahren aus. − Foto: obs/Deutsche Werte Holding AG

Begeisterung hier, Verärgerung dort: Luftlinie nur wenige hundert Meter voneinander entfernt – und doch völlig unterschiedliche Gefühlswelten. Und das alles wegen eines Vogels im Bad Füssinger Ortsteil Angering (Landkreis Passau).



Denn während man sich in Pocking darüber freut, dass der Kiebitz die neue Ausgleichsfläche an der künftigen A94 sehr gut annimmt (die PNP berichtete am Samstag), sorgt der Bodenbrüter im unmittelbar angrenzenden Bad Füssinger Ortsteil Angering eher für Frust. Der Grund: Weil vermutet wird, dass der Kiebitz auf dem Areal einer geplanten Photovoltaikfreiflächenanlage in Angering vor drei Jahren einmal gebrütet haben könnte, verzögert sich nun das Genehmigungsverfahren für den Solarpark. Diese unangenehme Nachricht für den Investor kam in der jüngsten Gemeinderatssitzung ans Licht.

Ersten Pläne wurden 2022 abgelehnt



Nicht zum ersten Mal hat sich der Gemeinderat mit dem geplanten Solarpark in Angering befasst. Und nicht zum ersten Mal gibt es nicht nur positive Nachrichten für den Investor. Die ursprünglichen Pläne zur PV-Freiflächenanlage in Angering sahen vor, dass die Module auf einer insgesamt 10,7 Hektar große Fläche auf zwei gegenüberliegenden Grundstücken errichtet werden sollen. Doch diese Pläne lehnte der Gemeinderat bereits im September 2022 ab. Denn nach einem Ortstermin kam man überein, dass nur eines der beiden vorgesehen Areale für eine Bebauung geeignet sei. Die westlich gelegene Anlage nämlich wäre auch mit einer Eingrünung noch sehr gut sichtbar. Und genau das wolle man eben in einem Kurort nicht, wo das Landschaftsbild möglichst wenig gestört werden sollte.

Deshalb die Entscheidung im Herbst 2022: Der westliche Teil der Anlage muss komplett wegfallen, der östliche ist dank des Waldes rundherum geeignet für das Bauvorhaben. Durch diese Planänderung aber verringert sich die Größe der Freiflächen-Photovoltaikanlage, mit Einbußen von 5,5 Hektar und umgerechnet fünf Megawatt Strom, um etwa die Hälfte.

Antragsteller hat verbliebenes Areal deutlich vergrößert



Das hat den Antragsteller offenbar dazu bewogen, den östlichen Teil nun etwas großzügiger zu dimensionieren, wie sich in der jüngsten Gemeinderatssitzung, in der es um das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans und zur Änderung des Flächennutzungsplans ging, zeigte. Der Bereich, in dem Module aufgestellt werden sollen, ist auf den Plänen gewachsen. Zu sehr gewachsen, wie Bauamtsleiter Roland Prem dem Gemeinderat erklärte. Denn zu den Auflagen, die die Gemeinde im Standortkonzept für den Bau von Solaranlagen festgelegt hat, zählt auch eine 150 Meter breiter Schutzstreifen hin zu Straßen. Und der ist im Falle der neuen Pläne für den Solarpark Angering nicht eingehalten, bei weitem nicht. Die klare Ansage des Gemeinderats: Das muss zurückgebaut, bzw. in den Plänen geändert werden. Der 150-Meter-Schutzstreifen sei eine unumstößliche Auflage. Erster kleinerer Dämpfer für den Investor.

Auf den Vogel des Jahres 2024 müsste man Rücksicht nehmen



Doch es sollte in der Sitzung noch ein zweiter folgen. Denn im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans werden verschiedene Fachstellen gehört, die ihre Stellungnahmen abgeben. Das tat auch die Untere Naturschutzbehörde. Und die macht eine Auflage, die das Verfahren in die Länge zieht. Denn wie der Stellungnahme der Fachstelle zu entnehmen ist, gibt es die Vermutung, dass auf dem Areal das Nest eines Bodenbrüters, eines Kiebitzes, gesehen worden sein könnte – und zwar im Jahr 2021. Und auf den Vogel, sollte er denn dort tatsächlich vorhanden sein, müsse Rücksicht genommen werden. Der Erlass der Unteren Naturschutzbehörde sieht nun vor, dass zunächst einmal drei Begehungstermine auf dem Areal angesetzt werden müssen – vor, während und nach der Brutzeit. Es wird also geschaut, ob der Kiebitz wirklich brütet in Angering. Nach den Begehungen muss ein so genannter artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt werden. Erst danach steht fest, wie es mit dem Solarpark weitergeht.