Ein Ehepaar aus dem Kreis Passau möchte nach über 30 Jahren seine beiden Bankkonten verknüpfen. Automatisch läuft dadurch das Konto der Frau auf den Namen des Mannes, der Name der Frau wird fortan nur an zweiter Stelle genannt. Für den Berater völlig normal – sie sei ja auch die Frau. Doch die Frau möchte Herrin ihres Kontos bleiben. Problem: Der Vorgang lässt sich nun nicht mehr abbrechen. Einzige Möglichkeit: Der Berater muss „Scheidung“ oder „Tod“ anklicken. Also: Scheidung im Geldinstitut.