Seit Januar 2023 ist im Baugesetzbuch festgelegt, dass Solarenergie-Anlagen entlang von Autobahnen und übergeordneten Schienenwegen privilegiert sind. Solange solche Anlagen einen Abstand von 200 Metern zu Straße bzw. Schiene einhalten und die Erschließung gesichert ist, sind sie bauplanungsrechtlich zulässig. Im Juli 2023 folgte die nächste Teilprivilegierung: Je Betriebsstandort sollen Agri-PV-Anlagen mit Landwirtschaftsbezug auch ohne vorherige Aufstellung eines Bebauungsplans zugelassen werden, solange sie maximal 2,5 Hektar groß sind. Aber was ist mit geplanten PV-Anlagen auf Freiflächen, die nicht derart privilegiert sind? Für diese gibt es jetzt eine Checkliste.