Die Ansprüche an die Kinder- und Jugendhilfe ändern sich ständig. Bisher ist Jugendhilfe im Landkreis Passau überwiegend anlassbezogen geplant worden, teils von externen Stellen. Doch nun ist eine Stabsstelle beim Kreisjugendamt eingerichtet worden, die eine gesamtheitliche Planung gewährleistet. Breiten Raum darin nimmt zurzeit der ab 2026 geltende Anspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen ein.