Passau
Frist verpasst: Klinikum entgehen 480000 Euro

Mindestens die Hälfte des Geldes wäre an die Beschäftigten gegangen – Ilsanker spricht von „Verschleierungstaktik“

03.02.2023 | Stand 17.09.2023, 3:55 Uhr

Wie konnte das passieren? Im Bayerischen Ministerialblatt vom 14. Februar 2022 steht es doch klipp und klar: Krankenhäusern stand eine „Sonderzahlung zur Abmilderung“ wirtschaftlicher Nachteile infolge der Corona-Pandemie zu. Für jeden Patienten, der vom 1. November 2021 bis zum 30. April 2022 stationär wegen Covid behandelt wurde, gab es Geld. Besser gesagt: Es hätte Geld gegeben. Doch mittlerweile ist bekannt geworden, dass das Klinikum die Antragsfrist – 31. August 2022 – verpasst hat. Besonders bitter: Mindestens die Hälfte der Sonderzahlung hätte an die Beschäftigten ausbezahlt werden müssen.

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