Wie konnte das passieren? Im Bayerischen Ministerialblatt vom 14. Februar 2022 steht es doch klipp und klar: Krankenhäusern stand eine „Sonderzahlung zur Abmilderung“ wirtschaftlicher Nachteile infolge der Corona-Pandemie zu. Für jeden Patienten, der vom 1. November 2021 bis zum 30. April 2022 stationär wegen Covid behandelt wurde, gab es Geld. Besser gesagt: Es hätte Geld gegeben. Doch mittlerweile ist bekannt geworden, dass das Klinikum die Antragsfrist – 31. August 2022 – verpasst hat. Besonders bitter: Mindestens die Hälfte der Sonderzahlung hätte an die Beschäftigten ausbezahlt werden müssen.