Am Donnerstag meldete eine Frau aus Jettenbach (Landkreis Mühldorf am Inn) den Tod ihrer Katze bei der Polizei. Laut Untersuchungen eines Tierarztes ist die Katze an den Folgen von Rattengift verstorben.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Verwendung von Rattengift seit 2013 strengen Vorschriften unterliegt und 95 Prozent der Gifte von Privatpersonen nicht mehr verwendet werden dürfen. „Erkundigen Sie sich daher zur genauen Handhabe bei einem Fachmarkt! Bedenken Sie, dass durch einen unsachgemäßen Gebrauch nicht nur Tiere, sondern unter Umständen auch Kinder gefährdet sind!“, so die Polizei Waldkraiburg.
− che
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