Bild- und Tonaufnahmen untersagt
Wie öffentlich ist eine öffentliche Sitzung?

20.03.2024 | Stand 20.03.2024, 15:00 Uhr

Eine Übertragung aus dem Pilstinger Rathaus wurde ebenso untersagt wie Bild- und Tonaufnahmen von der Kreistagssitzung. − Foto: Nadler

Darf von einer öffentlichen Sitzung eines kommunalen Gremiums mit Bild- und Tonaufnahmen berichtet werden? Diese Frage tauchte in dieser Woche erst im Kreistag und dann im Marktgemeinderat Pilsting auf. Beide Male entschied die Mehrheit der Räte: Wir wollen das nicht.

„Wir haben ja nichts zu verbergen, es könnte eh jeder reinkommen“, sagte in Pilsting Markträtin Daniela Blankenburg zum Antrag der Freien Wähler. „Ich sehe das definitiv problematisch“, erklärte Hans Weichselgartner und setzte sich mit dieser Meinung und der Mehrheit der geschlossen abstimmenden CSU/FBL-Fraktion durch.

Da half auch der Verweis nach Landau nicht, dass dort die Bürgerversammlung per Live-Stream im Internet zu verfolgen war. Das sei nicht mit einer Sitzung zu vergleichen, wurde in Pilsting diskutiert.

Journalist überrascht mit Anfrage im Kreistag

Im Kreistag hat sich ein Journalist der Agentur Freie Presse Deutschland bei Landrat Werner Bumeder vorgestellt und angefragt, ob er Bild- und Tonaufnahmen von der Sitzung machen dürfe. Diese seien nur zulässig, stehe laut Landrat in der Geschäftsordnung, wenn der Kreistag zustimmt. Deshalb fragte er bei der Sitzung, ob die Kreisräte damit einverstanden sind.

Da meldete sich der CSU-Fraktionssprecher Helmut Steininger zu Wort: „Ich bin etwas überrascht, bisher haben wir sowas nicht gehabt.“ Und dann stellte er klar: „Ich bin auf alle Fälle dagegen, weil es doch eine gewisse Vertraulichkeit in diesem Kreise gibt. Ich spreche mich dagegen aus.“ Ähnlich argumentierte Josef Pellkofer für die Freien Wähler: „Ich schließe mich dieser Meinung an. Die Geschäftsordnung bietet zwar diese Möglichkeit, aber ich bin dagegen.“

Landrat verweist auf die Geschäftsordnung

Landrat Bumeder zitierte Paragraf 11 der Geschäftsordnung, die Erlaubnis sei vorgeschrieben und könne gewährt werden, „weil dadurch die Ordnung nicht gestört wird“. Jeder Einzelne könnte bei der generellen Erlaubnis bei seinem Wortbeitrag verlangen, dass dieser nicht gesendet werden dürfe. Bumeder gab auch zu bedenken, dass man von den Zuschauern ein Einverständnis einfordern müsste. Da in der Sitzung unter anderem die Kernforderungen an die Deutsche Bahn, die einen besseren Lärmschutz bewirken sollen, auf der Tagesordnung standen, gab es doch einige Gäste im Großen Sitzungssaal.

Klare Mehrheit verweigert Aufnahmen

Jörg Marohn von der AfD meldete sich: „Ich denke, wir sind öffentlich und sollten das nicht verwehren.“ Es wurde abgestimmt. 13 im 60-köpfigen Gremium wollten Bild- und Tonaufnahmen zulassen, die große Mehrheit stimmte dagegen. „Dann muss ich Sie leider bitten, keine Bild- und Tonaufnahmen von der Sitzung zu machen, weil die Mehrheit das abgelehnt hat“, sagte Bumeder zum Vertreter der Agentur.