Eichendorf. Neue Regelungen gelten bei der Wahlplakatierung für die Europawahl im Gemeindegebiet Eichendorf.
Der Markt Eichendorf hat zum 1. März 2024 eine Plakatierungsverordnung erlassen, welche auch die Wahlwerbung regelt. Dies bedeutet, dass die zur Europawahl zugelassenen Parteien ohne gesonderte Genehmigung jeweils zwei Plakate (Din A1) pro Standort an den neun Großplakatständern im Gemeindegebiet anbringen dürfen.
Eine Plakatierung über die Standorte hinaus an Straßenlaternen, Verkehrsschildern, Bäumen, Buswartehäuschen, Gebäuden etc. ist nicht erlaubt.
Die Standorte befinden sich...