Bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum darf eine Person seit dem 1. April 2024 besitzen: Die Teillegalisierung bringt für die Justiz einen großen Mehraufwand – bereits rechtskräftige Urteile müssen nochmals überprüft und teilweise revidiert werden. Auch am Landauer Amtsgericht (Landkreis Dingolfing-Landau) sorgt die neue Regelung für Mehraufwand.