Wallersdorf. Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19. März die Hebesätze der Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und der Grundsteuer B einheitlich auf 310 v. H. für das Kalenderjahr 2024 festgesetzt. Da keine Veränderung zum Vorjahr stattfindet, wird heuer auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden verzichtet. Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt....