Dingolfing
Grundsteuer-Beispiele zeigen: Kleine Häuser kosten mehr, große Wohnblöcke weniger

Die Stadtverwaltung erklärt, wie sich der neue Messbetrag auswirkt

14.04.2023 | Stand 14.04.2023, 19:55 Uhr

Bürgermeister Armin Grassinger (links) und dem stellvertretenden Kämmerer Stefan Stöger ist es wichtig, dass jeder seinen Grundsteuerbescheid versteht. −Foto: lnp

Rund 70 Prozent aller Dingolfinger Grundbesitzer haben zuletzt ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Zwar ist die Frist für die Einreichung bis 30. April verlängert worden, dennoch haben einige Bürger bereits Post vom Finanzamt erhalten. Die ersten Bescheide sind da.

Nicht jeder kann mit dem Brief von der Behörde sofort etwas anfangen. Zuletzt gingen einige Anfragen im Rathaus ein, berichtet Bürgermeister Armin Grassinger. Die vielen Zahlen sorgen mancherorts wohl für ein bisschen Verwirrung. „Manche Leute meinen, sie müssen nun sofort etwas bezahlen“, sagt Grassinger. Die Stadtverwaltung will hier Klarheit schaffen.

Die gute Nachricht vorweg: Aufgrund der Bescheide sind keine Sofort-Zahlungen zu leisten, durch das neue Modell wird sich der Grundsteuerbetrag jedoch ab 1. Januar 2025 ändern, ab dann gilt der neue Messbetrag.

Ob die Grundsteuer ab 2025 für Eigentümer steigt oder sinkt, ist an der Änderung des Messbetrags abzulesen. Anbei drei Beispiele, wie sich die neue Steuer auf verschiedene Grundstücke auswirkt. Der Hebesatz in Dingolfing ist 250 Prozent, dieser ist aber in jeder Kommune unterschiedlich und wird von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde festgelegt.

Beispiel 1: Einfamilienhaus auf kleinem Grundstück mit 405 Quadratmetern und einem Gebäude mit Wohnfläche von 100 Quadratmetern. Hier steigt der Grundsteuermessbetrag von 40,80 Euro auf 51,20 Euro, die Grundsteuer von bisher 102 Euro auf 128 Euro.

Die Differenz aus neuem und alten Grundsteuermessbetrag multipliziert mit 250 (Hebesatz in Dingolfing) ergibt den Betrag, um den die Grundsteuer sich verändert. Die Grundsteuer steigt hier für den Eigentümer ab 2025 um insgesamt 26 Euro.

Beispiel 2: Einfamilienhaus mit großem Grundstück. Grundstück: 1050 Quadratmeter; Gebäude/Wohnfläche/Nutzfläche: 152 Quadratmeter. Grundsteuer bisher 167,18 Euro, künftig 237,98 Euro. Die Grundsteuer steigt für den Eigentümer damit ab 2025 um insgesamt 70,80 Euro.

Beispiel 3: Wohnblock mit elf Parteien und einer Gewerbeeinheit. Grundstück: 6165 Quadratmeter; Gebäude/Wohnfläche: 3023 Quadratmeter, Nutzfläche/Gewerbe: 1636 Quadratmeter. Grundsteuer bisher: 5803 Euro, künftig 5306,60 Euro. Die Grundsteuer sinkt für den Eigentümer damit ab 2025 um insgesamt 496,40 Euro.

− lnp