Landau
Fall fürs Amtsgericht Landau: Seniorin stiehlt Katze und will sie nicht mehr hergeben

12.01.2024 | Stand 12.01.2024, 5:00 Uhr

Der Diebstahl einer Katze beschäftigte nun das Amtsgericht Landau. − Foto: Archiv/Holzmann

Körperverletzung, tätlicher Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – so lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft am Donnerstag am Landauer Amtsgericht. Auf der Anklagebank sitzt eine 65-jährige Frau, eine Seniorin, mit dunklen kurzen Haaren, Steppjacke, goldenen Ohrringen – nicht gerade jemand, den man bei solch einer Anklage vermuten würde. Und der Schein trügt auch nicht: Was sich vorerst nach einem sehr ernsten Vergehen anhört, stellt sich während der Verhandlung schnell anders dar. Die Eichendorferin ist nämlich vor allem eins: tierlieb.

Und zwar so sehr, dass sie das zu einigen Straftaten verleitet hat. Weil sie denkt, dass die Katze, die früher einmal ihrem Sohn gehörte, von der Besitzerin, einer ehemaligen Freundin des Sohnes, vernachlässigt wird, nimmt sie den Stubentiger kurzerhand an sich. Nach einem Besuch beim Tierarzt behält sie das Tier wochenlang bei sich, wollte es gesund pflegen. Als dann im August vergangenen Jahres die Polizei vor der Tür steht, weil die Besitzerin den Diebstahl der Katze in der Dienststelle angezeigt hat, will sie Kater Ali nicht rausgeben.

„Dass ein Einsatz wegen einer Katze eskaliert, das haben wir selten bis nie“, erklärt einer der beiden eingesetzten Beamten Richterin Eva Ruhland. Denn: Auch nach mehrmaligem Erklären seitens der Polizisten will die Seniorin den Kater nicht zurückgeben. Sie stellt sich den Beamten in den Weg, als die den Vierbeiner einfangen wollen.

Polizist wird an zwei Fingern verletzt

Als dann der andere Polizist die Transportbox holt und seinem Kollegen bringen möchte, will sie ihm diese entreißen. In dem Gerangel geraten die Finger des Polizisten in das Gitter der Box und werden verletzt, als die 65-Jährige immer weiter daran zerrt. Weil der Beamte vor Schmerz kurz laut aufschreit, kommt ihm sein Kollege gleich zur Hilfe. „Wir mussten sie dann an der Wand fixieren und ihr sogar eine Fesselung androhen“, berichtet der geschädigte Polizist. Letztendlich können sie dann aber darauf verzichten, den Kater ohne weitere Zwischenfälle einfangen und der rechtmäßigen Besitzerin zurückbringen. „Die haben sich sehr gefreut, als wir ihnen den Kater übergeben konnten“, erzählt der Polizist.

„Ich wollte den Kater doch nur gesund pflegen“, versichert die Eichendorferin der Richterin. „Das ist ja auch einerseits lobenswert“, gesteht ihr die Vorsitzende zu. „Trotzdem dürfen sie nicht einfach eine fremde Katze mitnehmen und schon mal gar nicht Polizisten verletzen“, stellt sie klar. Fremd sei ihr die Katze nicht, entgegnete die Seniorin. Schließlich habe ihr Sohn die Katze damals von der Nachbarin abgekauft und bezahlt. Auch die Tierarztkosten habe er übernommen. „Die Katze gehört meinem Sohn.“

Da zieht die Richterin die Augenbrauen hoch. „Wieso hat er sie dann zurückgelassen? Der hat sie wohl seiner Ex-Freundin geschenkt.“ Auch der Polizist ist sicher, dass die Katze der damaligen Partnerin des Sohnes gehört, schließlich habe sie einen Haustierausweis bei der Anzeige vorzeigen können. Außerdem habe er mit dem Sohn kurz telefoniert. „Der hat den Kater schon über zehn Jahre nicht mehr gesehen, der wohnt irgendwo in Norddeutschland.“

„Das Fell war wie eine Baumrinde“, erklärt die Seniorin, warum sie den Kater an sich genommen hat. Aus demselben Grund habe sie Kater Ali das Jahr zuvor schon mal eingesammelt und zum Tierarzt gebracht, gibt sie zu. Schon damals wird die Polizei eingeschaltet, die Staatsanwaltschaft lässt den Fall aber fallen. Weil bei dem aktuellen Fall ein Polizist verletzt worden ist, werden dann doch Ermittlungen aufgenommen.

Angeklagte versichert, dass sie keinen verletzen wollte

„Ich wollte nie jemanden verletzen, mir war einfach das Wohl der Katze am wichtigsten“, betont die Angeklagte. Obwohl er das nicht ganz verstehen kann, weil seiner Meinung nach der Stubentiger „augenscheinlich fit“ war, glaubt der geschädigte Polizist aber der Seniorin: „Sie wollte einfach verhindern, dass wir die Katze mitnehmen und meine Finger waren zufällig im Weg.“

Davon ist auch Staatsanwalt Patrick Haseneder überzeugt. Trotzdem fordert er einen Schuldspruch, allerdings „nur“ noch wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und fahrlässiger Körperverletzung.

Richterin Eva Ruhland kommt der Forderung nach. Sie verurteilt die Frau zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro. Sie ermahnt die tierliebe Seniorin: „Bei solchen Fällen müssen sie das Veterinäramt einschalten, die gehen der Sache dann nach.“