Im Rahmen anderer polizeilicher Ermittlungen wurden bei einem 19-jährigen Mann aus Landau mehrere Böller aufgefunden. Auf diesen Feuerwerkskörpern fehlte das BAM-Kennzeichen (Bundesanstalt für Materialforschung) und die CE-Kennzeichnung. Der junge Mann räumte ein, diese Böller in Tschechien gekauft zu haben. Daraufhin wurden Ermittlungen wegen des Sprengstoffgesetzes eingeleitet. In diesem Zusammenhang wird hingewiesen, dass auch zugelassene Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember und am 1. Januar gezündet werden dürfen. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Anzeige rechnen.