Wallersdorf
Alles, was Erben und Erblasser wissen müssen

12.08.2023 | Stand 12.09.2023, 23:42 Uhr
Veronika Lengfelder

Haben sich einem wichtigen Thema gewidmet, dem Erben und Vererben: Christine Wittmann (v.l.), Karin Voit, stellvertretende FU-Landesvorsitzende Gudrun Zollner, JU-Kreisvorsitzender Michael Huber, Referent Steffen Vogel, FU-Bezirksvorsitzende Dr. Petra Loibl, die stellvertretende CSA-Kreisvorsitzende Birgit Laumer-Zuchs, der JU-Ortsvorsitzende Marco Lochner und FU-Kreisvorsitzende Andrea Fitz. −Foto: Lengfelder

„Erben und Vererben – Alles, was Erben und Erlasser wissen müssen“ lautete der Titel eines Vortrags, zu dem die beiden Kreisverbände der Frauen Union (FU) und der christlich-sozialen Arbeitnehmer (CSA) in den Saal des Gasthauses „Bräuhof“ eingeladen hatten und damit auf große Resonanz trafen.

FU-Kreisvorsitzende Andrea Fitz freute sich, dass der Termin zustande kam. „Unser Referent hat heute eine weite Anreise hinter sich, denn in Herrenchiemsee war eine Feierstunde zum 75. Jahrestag des Verfassungskonvents im Schloss.“ Dann leitete Fitz zum Thema des Vortrags über, einem Thema, mit dem sich jeder mal irgendwann in seinem Leben befassen müsse. „Es bedeutet aber auch, dass wir uns mit unserer Endlichkeit beschäftigen müssen. Dies fällt uns nicht leicht und das Thema wird gerne aufgeschoben.“ Anschließend übergab sie das Wort an den Referenten und Rechtsanwalt Steffen Vogel, der auch Landtagsabgeordneter des Stimmkreises Haßberge, Rhön-Grabfeld, ist. Er stellte sich kurz vor und gab zu: „Ich habe die weite Anreise wirklich unterschätzt.“

In Deutschland gibt es jährlich etwa eine Million Sterbefälle. Wie aber soll er aussehen, der letzte Wille? In dem fast dreistündigen Vortrag sprach Vogel viele Aspekte an und zeigte mit Beispielen auf, wie die Wirklichkeit aussieht. Da waren viele Zuhörer doch überrascht, welche Möglichkeiten es da gibt. Vogel zeigte auf, was ein wirksames, eigenhändiges Testament oder ein wirksames gemeinschaftliches Testament enthalten muss. Gültig sei immer das Testament mit dem neuesten Datum. Das Berliner Testament ist ein Ehegattentestament, auch für eingetragene Lebenspartnerschaften geeignet. Der Grundgedanke dieser Erbfolgeregelung ist die gegenseitige Absicherung der Ehe- oder Lebenspartner. Ein wirksamer Erbvertrag werde stets beim Notar verfasst. Vogel ging auch noch auf die Besteuerung des Erwerbs von Grundvermögen ein.

Abschließend gab der Referent den Tipp: „Es ist wichtig, im Vorfeld zu entscheiden, was nach meinem Tod geschehen soll. Ein Rechtsstreit mit Anwalts- und Gerichtskosten, eventuell auch Sachverständigenkosten, ist sehr teuer und kostet viel Nerven.“ Er empfahl zur Vertiefung die Broschüre „Vorsorge für den Erbfall“ vom CH. Beck-Verlag.

Petra Loibl sprach das Schlusswort und überreichte dem Referenten ein Dankeschön und wünschte allen eine gute Heimreise. „Es freut uns sehr, dass sich so viele Besucher für diesen Vortrag interessierten.“