Umleitung ist ausgeschildert
Straßenarbeiten bei Osterhofen starten am Mittwoch

01.04.2024 | Stand 01.04.2024, 19:00 Uhr

Auf Verkehrsbehinderungen müssen sich die Autofahrer ab Mittwoch, 3. April, einstellen: Es beginnen die Sanierungsarbeiten auf der Staatsstraße 2115 zwischen dem Arbinger Kreisverkehr und der Rossfeldener Kreuzung. − Foto: Th. Krenn

Auf Verkehrsbehinderungen müssen sich die Autofahrer ab Mittwoch, 3. April, einstellen: Es beginnen die Sanierungsarbeiten auf der Staatsstraße 2115 zwischen dem Arbinger Kreisverkehr und der Rossfeldener Kreuzung.

Aus Gründen der Verkehrs- und Arbeitssicherheit ist eine Vollsperrung erforderlich, so das Staatliche Bauamt Passau. Die Arbeiten sollen knapp vier Wochen dauern. Der Verkehr wird in dieser Zeit ab der Rossfeldener Kreuzung über Ruckasing (DEG28) und Niedermünchsdorf (B8) Richtung Osterhofen umgeleitet, in der Gegenrichtung verläuft die Umleitung analog.

Weitere Straßensperren folgen, wenn die Donau-Wald-Brücke sowie die B8 zwischen Arbinger Kreisel und Künzing saniert werden. Voraussichtlich ab Montag, 29. April, beginnen laut Staatlichem Bauamt Passau die Arbeiten auf der St 2115 zwischen Winzer und der Rossfeldener Kreuzung. In diesem Zeitraum ist auch die Donau-Wald-Brücke bei Winzer für den Verkehr gesperrt. Der Verkehr ab Winzer wird auf der St 2125 über Hofkirchen und Vilshofen sowie auf der B 8 über Pleinting und Künzing umgeleitet, in der Gegenrichtung verläuft die Umleitung analog. Zuletzt wird die Fahrbahn im Bereich der Rossfeldener Kreuzung saniert. Der Radweg über die Donau-Wald-Brücke bleibt während der Bauzeit befahrbar.

Arbeiten zwischen Kreisel und Künzing im Juni



Voraussichtlich ab Montag, 3. Juni, beginnt dann die Fahrbahnsanierung auf der B 8 zwischen dem Arbinger Kreisverkehr und Künzing, die voraussichtlich drei Wochen dauern wird. Den Abschluss bilden Arbeiten im Arbinger Kreisverkehr. Mitte Juli sollen die Arbeiten abgeschlossen sein, Voraussetzung dafür ist beständige Witterung.

Das Staatliche Bauamt Passau bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Beachtung der Sperrzeit und Benutzung der ausgeschilderten Umleitungsstrecke. So können Behinderungen und Beeinträchtigungen minimiert werden.

− oz