Osterhofen
Stadtrat beschließt höheren Wasserpreis

Auch die Kosten für die Abwasserentsorgung steigen

09.12.2022 | Stand 09.12.2022, 17:35 Uhr

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Trinkwasser wird in Osterhofen teurer – und die Entsorgung des Abwassers ebenfalls. Der Anstieg beträgt gut 50 Cent je Kubikmeter Wasser bzw. Abwasser. Die neuen Gebührensatzungen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag mit jeweils einer Gegenstimme beschlossen. Der Werkausschuss hatte dies in seiner November-Sitzung vorberaten.

Erhöhungen der Verbrauchsgebühren seien nicht einfach so möglich, um etwa die Schulden der Stadtwerke abzubauen: dagegen spreche ein Kostenüberschreitungsverbot, erläuterte Werkleiter Reinhold Seidl dem Stadtrat. Ebenso gilt das Kostendeckungsgebot, und das betrifft die Jahre 2020 bis 2022: Der Wasserbezug bei Waldwasser war bereits im Dezember 2021 teurer geworden, die Mehrkosten werden jedoch erst jetzt weitergegeben. Ebenso müssen höhere Kosten etwa durch Energiekrise und Materialknappheit berücksichtigt werden. Auch die Personalausgaben sind laut Werkleiter gestiegen.

Damit ergibt sich folgende Steigerung in der Wasserversorgung: Für 2023 und 2024 steigt die Verbrauchsgebühr auf 2,79 Euro je Kubikmeter Wasser netto. Der Bruttopreis beträgt 2,99 Euro/m3. Er betrug bisher 2,44 Euro/m3.

Bei der Abwasserentsorgung war im vergangenen Kalkulationszeitraum eine Überdeckung erreicht worden. Der Grund: Die Klärschlammentsorgung fiel günstiger aus als erwartet. Zudem verzeichnete man höhere Einnahmen beim Abwasser aufgrund der gestiegenen Wasserabnahme.

In Zukunft rechnet Reinhold Seidl allerdings mit steigenden Kosten für die Klärschlammentsorgung. Auch beim Abwasser machen sich höhere Energiekosten gerade im Unterhalt der Kläranlage und der 50 Pumpstationen bemerkbar. Zudem wird ein Anstieg der Personalkosten und der Stromkosten erwartet.

Dies schlägt sich in den Preisen nieder: Die Einleitungsgebühr wird für die Jahre 2023 und 2024 auf 3,27 Euro je Kubikmeter für Volleinleiter (Schmutz- und Oberflächenwasser) erhöht, für Teileinleiter auf 2,88 Euro/m3. Bisher betrugen die Gebühren 2,74 Euro/m3 (Volleinleiter) bzw. 2,41 Euro/m3 (Teileinleiter).

Sowohl bei der Wasserversorgung als auch der Abwasserentsorgung gilt: Die Grundgebühr wird entsprechend dem jeweiligen Durchfluss des Wasserzählers beibehalten. Der Kalkulationszeitraum von zwei Jahren wird nicht ausgedehnt, um bessere Prognosen zu ermöglichen. Aus rechtlichen Gründen müssen die städtischen Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung und zur Entwässerungssatzung hinsichtlich Gebührenschuldner sowie Abrechnung, Fälligkeit und Vorauszahlung angepasst werden.

− gs