Wo herrscht eigentlich Leinenpflicht? Diese Frage kam in der Stadtratssitzung am Montag, 22. Mai, auf, als dritter Bürgermeister und Hundehalter Max Thoma (CSU) auf ein womöglich fehlendes Schild an der Mühlbachpromenade aufmerksam machen wollte. Die PZ hat einen Blick in die seit Ende 2016 gültige Grünanlagensatzung geworfen und klärt auf.
Darin heißt es: „Hunde sind in den Grünanlagen immer an einer höchstens 120 Zentimeter langen, reißfesten Leine zu führen. Jeder Hundeführer hat Verunreinigungen der Grünanlagen oder Spieleanlagen und deren Einrichtungen durch Kot des von ihm geführten...