Rede am Politischen Aschermittwoch
Österreichischer Satiriker Grosz nach Söder-Beleidigung in Deggendorf verurteilt

08.04.2024 | Stand 08.04.2024, 18:02 Uhr

Nach seiner mutmaßlichen Beleidigung von CSU-Chef Markus Söder Politischen Aschermittwoch der AfD hat der österreichische Ex-Politiker Gerald Grosz seine Wortwahl vor Gericht als „Satire“ verteidigt. − Foto: Schmidbauer

Nach seinen Verbalattacken gegen CSU-Chef Markus Söder beim Politischen Aschermittwoch der AfD hat das Amtsgericht Deggendorf eine Geldstrafe gegen den österreichischen Ex-Politiker Gerald Grosz verhängt.



Die Generalstaatsanwaltschaft warf Grosz unter anderem vor, Bayerns Ministerpräsident Markus Söder im Februar 2023 in Osterhofen (Landkreis Deggendorf) beim politischen Aschermittwoch der AfD als „Corona-Autokrat“, „Landesverräter“ und „Södolf“ bezeichnet zu haben. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe er mit den Worten „Horrorclown“ beleidigt. Söder werde durch die Beleidigung „in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes“ gerückt, sagte die Richterin am Montag bei der Urteilsverkündung in Deggendorf.

Grosz will in Berufung gehen



Nun wurde er am Montag am Deggendorfer Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 165 Euro – also 14.850 Euro – verurteilt. Das Amtsgericht hatte zuvor im September gegen Grosz zunächst einen Strafbefehl wegen mutmaßlicher Beleidigung erlassen und eine Geldstrafe von 36.000 Euro verhängt. Gegen das Urteil kann Einspruch erhoben werden, es ist also noch nicht rechtskräftig. Grosz kündigte an, erneut in Berufung zu gehen und gegebenenfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.

Aussagen seien „Satire“



Der ehemalige FPÖ- und BZÖ-Politiker hatte zuvor seine Wortwahl vor Gericht als „Satire“ verteidigt. „Das ist die Satire, die man am Aschermittwoch erwartet“, sagte der 47-Jährige bei der Verhandlung am Montag in Deggendorf. FPÖ und BZÖ sind – wie die AfD in Deutschland – rechtspopulistische sowie eurokritische Parteien in Österreich.

Anzeige von Markus Söder



Seine Anwälte sahen die Aussagen zudem im Rahmen des politischen Aschermittwochs von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Anzeige des bayerischen Ministerpräsidenten bezeichnet ein Anwalt als „Attacke von Markus Söder auf den politischen Aschermittwoch“. Die Meinungsfreiheit und die Reden am Aschermittwoch hätten einen besonderen Schutz verdient.

Grosz bestritt außerdem den zunächst gegen ihn erhobenen Vorwurf, ein Messer mit sich geführt und damit das Versammlungsrecht verletzt zu haben. Er habe nur einen Flaschenöffner dabeigehabt.

− dpa/stg