Deggendorf
Gegen die Einbahnstraße radeln: In Deggendorf bald erlaubt

Neue Gesetzeslage führt zu Beschluss im Verkehrsausschuss

12.03.2023 | Stand 17.09.2023, 1:06 Uhr

In der Lateinschulgasse haben Radler bereits freie Fahrt. −F.: kw

In der Deggendorfer Innenstadt dürfen Radler demnächst auch gegen die Einbahnstraßen-Richtung fahren. Das hat der Verkehrsausschuss in seiner jüngsten Sitzung einstimmig entschieden. Ein Beschluss, der fällig war: Denn die Gesetzeslage habe sich Ende 2021 umgekehrt, so Simon Renner vom Ordnungsamt. Jetzt müsse man es gut begründen, wenn man das Radeln in die „falsche“ Richtung verbiete – früher habe es dagegen für die Erlaubnis gute Gründe gebraucht.

Natürlich müssen für die generelle Erlaubnis bestimmte Anforderungen erfüllt sein: Die Höchstgeschwindigkeit in den betreffenden Straßen darf nicht höher als 30 Stundenkilometer sein, die Straße muss übersichtlich sein und zwischen parkenden Autos müssen, kurze Engstellen ausgenommen, mindestens 3,5 Meter Fahrbahnbreite bleiben.

Möglich ist das demnach in der inneren Bahnhofstraße, der Pfleggasse, der Bräugasse und der Veilchengasse ab Westlichem Stadtgraben stadteinwärts – sie alle liegen innerhalb der Tempo-20-Zone und sind fast durchgehend vier Meter breit. Diese Einbahnstraßen werden nun mit der entsprechenden Beschilderung für entgegengesetzt fahrende Radler geöffnet. Damit wolle man die Fahrradfreundlichkeit im Stadtgebiet verbessern, so Simon Renner. Zustimmung erntete er im Ausschuss auch von Fachberater Kurt Bayer: Die Deggendorfer Fahrrad-Lobby fordere das schließlich schon seit 20 Jahren. In der Lateinschulgasse, die bereits freigeben ist, habe sich das bewährt – und in sehr vielen anderen Städten auch. Die Autofahrer passen zudem besser auf, so Bayer, wenn ihnen jederzeit Radl entgegen kommen können. Die Verwaltung bestätigt das: Studien haben ergeben, dass in geöffneten Einbahnstraßen nicht mehr Unfälle passieren als in nicht geöffneten. Die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit seien insgesamt eher positiv.

Noch nicht durchgehend umgesetzt werden kann die Öffnung allerdings im Westlichen Stadtgraben: Die Einfahrt vom Östlichen Stadtgraben über die Kreuzung am Pferdemarkt sei nicht sicher, so Simon Renner. Bis zur Lateinschulgasse soll der Stadtgraben daher zunächst nicht freigegeben werden.

Und auch in Richtung Oberer Stadtplatz sollen Radler im Stadtgraben erst dann weiterfahren können, wenn an der Ausfahrt dort eine Radler-Ampel installiert ist. So eine gab es bereits bis 2010 – bis dahin war der Graben schon einmal frei beradelbar. Eine neue Radler-Ampel am Sparkassen-Eck soll nun für 7500 Euro installiert werden.

− kw