Deggendorf. Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 entschieden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben einschließt. Dieses Recht geht so weit, dass ein Mensch, der sich das Leben nehmen will, dabei die freiwillige Hilfe Dritter in Anspruch nehmen kann.
Daraus ergibt sich der Auftrag an Politik und Gesellschaft, mit diesem Urteil umzugehen und dieses Recht gesetzlich zu regeln, was eine große Herausforderung darstellt. Einerseits muss das festgestellte Grundrecht auf assistierten Suizid respektiert werden, andererseits müssen...