Das Schöffengericht am Amtsgericht hat am Freitag einen 42-jährigen Schleuser zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Vom Vorwurf des bandenmäßigen Einschleusens sah das Gericht ab, bejahte aber klar das gewerbliche Handeln des Mannes. Eine Bewährungsstrafe kam für das Gericht nicht mehr in Frage.