Deggendorf
Parteiverkehr im Neuen Rathaus der Stadt Deggendorf nur mit FFP2-Maske gestattet

13.01.2021 | Stand 18.09.2023, 5:11 Uhr

−Symbolbild: dpa

Ab 18. Januar ist das Tragen einer FFP2-Maske im ÖPNV wie auch im Einzelhandel verpflichtend. Auch ein Besuch im Neuen Rathaus Deggendorf ist ab Montag nur noch mit einer FFP2-Maske gestattet.

Aufgrund der Corona-Lage ist ein persönlicher Besuch des Neuen Rathauses nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Es wird gebeten, alle Anfragen per Email an poststelle@deggendorf.de oder telefonisch an 0991/2960-0 zu richten.

Einzelne Fachbereiche sind telefonisch oder per Email auch unmittelbar zu erreichen:
Bürgeramt:0991/2960-333buergeramt@deggendorf.de
Standesamt:0991/2960-334standesamt@deggendorf.de
Ordnungs-/Gewerbeamt:0991/2960-301ordnungsamt@deggendorf.de
Bauamt:0991/2960-401bauverwaltung@deggendorf.de

Stadt bittet: Angelegenheiten möglichst schriftlich oder telefonisch erledigen

Vorrangig bittet die Stadt Deggendorf, möglichst alle Angelegenheiten im Neuen Rathaus schriftlich oder telefonisch zu erledigen und auf vermeidbare Besuche in der Stadtverwaltung zu ver¬zichten oder zumindest vor einem Besuch Termine und Anfragen, welche eine fachliche Angelegenheit betreffen, vorab direkt in den Fachstellen unter den vorgenannten Kontaktdaten zu klären.

Soweit für dringende Angelegenheiten ein Besuch des Neuen Rathauses unvermeidbar ist, weisen wir darauf hin, dass beim Betreten des Verwaltungsgebäudes eine FFP2-Maske zu tragen ist, Kontaktdaten der Besucher erfasst und die Körpertemperatur gemessen werden. Personen ohne FFP2-Maske oder mit einer Körpertemperatur ab 38 Grad dürfen das Neue Rathaus nicht betreten.

− pnp