Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, Diebstahl, fahrlässige Trunkenheit im Verkehr – so lauteten die Anklagepunkte in einer Verhandlung am Deggendorfer Amtsgericht, die Anton Donaubauer am Donnerstag leitete. Alles eher unspektakulär, wenn es sich bei dem gestohlenen Gegenstand nicht um ein Geschwindigkeitsmessgerät gehandelt hätte. Der Angeklagte hatte es mitgenommen, nachdem er kurz zuvor geblitzt worden war.