Deggendorf
Ab Samstag gelten die strengeren Corona-Regeln

16.10.2020 | Stand 18.09.2023, 4:57 Uhr

Einige Verwirrung herrschte am Donnerstag und Freitag um die Frage, wann welche Corona-Einschränkungen im Landkreis gelten. Am Freitagnachmittag war dann klar: Am Samstag und 0 Uhr treten die neuen, strengen Vorgaben des Freistaats (auch) im Landkreis in Kraft.

Am Donnerstag hatte das Robert-Koch-Institut erstmals einen 7-Tage-Wert über der Marke von 35 für den Landkreis Deggendorf ausgewiesen. Der Landkreis erließ daraufhin eine Allgemeinverfügung, die die Zahl der Teilnehmer bei privaten Feiern in Gaststätten auf 50 begrenzte. Praktisch gleichzeitig verkündete Ministerpräsident Markus Söder, dass in Landkreisen, deren Corona-Neuinfektionen über 35 pro 100000 Einwohner in sieben Tagen liegen, nur noch höchstens zehn Personen miteinander feiern dürfen.

Auf Facebook berichtete Landrat Christian Bernreiter von vielen Anfragen, welche Regeln denn gelten. Eine sichere Antwort konnte er zunächst nur für den Freitag geben: Die Beschlüsse des Kabinetts waren noch nicht in eine Verordnung umgesetzt, also galt die bisherige Rechtslage mit den Regeln aus der Allgemeinverfügung des Landkreises.

Am Nachmittag meldete sich Bernreiter mit einem Update. Nun gab es Nachrichten aus dem Gesundheitsministerium. Das kündigte eine Verordnung an, die ab Samstag gelten wird. Darin werde der Freistaat direkt regeln, was in den Landkreisen über der 35er- bzw. der 50er-Marke eingeschränkt wird, so Bernreiter. Anders als bisher müssen die Landkreise das nicht mehr selbst per Allgemeinverfügung anordnen.

Eine Sache kann freilich nicht von München aus geregelt werden: An welchen belebten Plätzen künftig auch eine Maskenpflicht im Freien besteht. Das muss das jeweilige Landratsamt vor Ort festlegen.

Das Robert-Koch-Institut hat am Freitag für den Landkreis Deggendorf einen 7-Tage-Wert von 41,0 ausgewiesen nach 43,5 am Donnerstag. Wie Landrat Bernreiter auf Facebook schrieb, ist abzusehen: "Unsere Inzidenzzahl wird leider übers Wochenende stabil deutlich über 35 liegen."

Damit gilt nun im Landkreis eine Sperrstunde von 23 Uhr und ein Verkaufsverbot für Alkohol ebenfalls ab 23 Uhr. Zu privaten Feiern dürfen sich nur noch höchstens zehn Personen oder zwei Haushalte treffen – egal ob im Wirtshaus oder in privaten Räumen. Eine Maskenpflicht gilt auch in Gängen oder Kantinen von Unternehmen, in Fahrstühlen oder Eingangsbereichen von Mehrfamilienhäusern. Schüler ab der 5. Klasse müssen auch im Unterricht Masken tragen.

− stg