In der Auseinandersetzung zwischen dem Hengersberger Betriebsrat des Autozulieferers Webasto und dem Konzern ist am Donnerstag ein Gütetermin am Arbeitsgericht ohne Ergebnis geblieben. Der Richter ließ allerdings anklingen, dass er die Klage des Betriebsrats zum jetzigen Zeitpunkt für nicht zulässig hält.

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