BFV-Urteil zum Teil revidiert
Aufstiegshoffnung keimt wieder auf: Schaufling und „Posching“ bekommen Punkte wieder gut gesprochen

17.01.2024 | Stand 17.01.2024, 12:36 Uhr

Freude bei den Spielern des SV Schaufling: Das Gerichtsurteil vom Oktober, das saftige Punktabzüge zur Folge hatte, wurde nun revidiert. − Foto: Helmut Müller

Große Erleichterung beim SV Schaufling und der Spvgg Mariaposching: Sowohl der Deggendorfer A-Klassist (Schaufling) als auch der Teilnehmer in der A-Klasse Straubing (Mariaposching) wurden im Oktober mit saftigen Punktabzügen sanktioniert. Beide Klubs verloren jeweils drei Partien am Grünen Tisch. Der Grund: Unerlaubter Einsatz von Jugendspielern. Jetzt gibt es aber eine neue Wende in dem Fall. Das Urteil, gefällt vom Kreissportgericht Niederbayern Ost, wurde vom Bezirkssportgericht zum Teil revidiert und die Vereine bekommen die abgezogenen Punkte wieder gut gesprochen – dafür müssen sie Geldstrafen in Kauf nehmen.

BFV-Verbandsanwalt Friedrich Reisinger, der sich mit den beiden Fällen beschäftigte, klärt auf: „Das ursprüngliche Urteil ist davon ausgegangene, dass die Spieler nicht spielberechtigt waren. Dem ist aber nicht so. Die Spieler sind aus der Jugendfördergemeinschaft ausgeschieden und kamen dann bei ihrem Stammverein zum Einsatz. Das ist legitim – es wurden lediglich die Pässe nicht umgeschrieben, was eine Geldstrafe zur Folge hat.“

Mit der erfolgreichen Berufung keimt sowohl in Schaufling als auch in „Posching“ die Aufstiegshoffnung wieder auf. Während die Spielvereinigung auf Rang zwei und mit 33 Zählern punktgleich mit Spitzenreiter Oberschneiding in der A-Klasse Straubing überwintert, klettern die Schauflinger auf Platz fünf und haben die Aufstiegsränge mit nun lediglich sechs Punkten Rückstand wieder in Sichtweite.