Eine arbeitslose Freilassingerin (45) wollte in einem Laden fünf und 40 Minuten später in einem weiteren sechs Flaschen Bier stehlen. Weil es beim ersten Fall auch zu Handgreiflichkeiten kam, war die wesentliche Frage am Laufener Schöffengericht: war es ein „räuberischer“ oder nur ein „normaler“ Diebstahl? Es blieb bei einer Bewährung.