Schüsse in Burghausen
Spielhallen-Mord: Lebenslange Haft für 60-Jährigen jetzt rechtskräftig

15.11.2023 | Stand 15.11.2023, 15:33 Uhr

Ein großes Polizeiaufgebot war nach den Schüssen vor einer Spielhalle am 14. Juli 2022 im Einsatz. − Foto: fib/Eß

Der wegen Mordes und versuchten Mordes verurteilte 60-jährige Burghauser muss lebenslang hinter Gitter. Dieses Urteil hat jetzt der Bundesgerichtshof bestätigt.



Das Schwurgericht des Landgerichts Traunstein verurteilte den Mann am 11. Mai dieses Jahres dazu und stellte zugleich die besondere Schwere der Schuld fest. Der Angeklagte erschoss am 14. Juli 2022 einen 32 Jahre alten Mann im Eingangsbereich einer Spielothek in Burghausen aus kurzer Distanz mit einer Pistole. Unmittelbar danach gab er einen zweiten Schuss in Richtung des Begleiters des 32-Jährigen ab, um diesen ebenfalls zu töten. Dieser Schuss verfehlte den Mann jedoch. Der Bundesgerichtshof verwarf nun die Revision des Angeklagten. Das Urteil ist somit rechtskräftig, der Angeklagte befindet sich weiterhin in Haft.

Strafkammer vernahm zahlreiche Zeugen



Die Strafkammer hat umfangreich Beweise erhoben, insbesondere zahlreiche Zeugen vernommen, Videoaufzeichnungen aus der Spielothek und dem Eingangsbereich in Augenschein genommen und mehrere Sachverständige angehört. Im Urteil wurde festgestellt, dass der Angeklagte auf die beiden Männer schoss, da er darüber verärgert war, dass seine 30 Jahre jüngere Lebensgefährtin wiederholt Kontakt zu diesen hatte und einem der beiden häufiger ihr Auto zur Verfügung stellte. Durch den ersten Schuss, den der Angeklagte gezielt mit seiner halbautomatischen Pistole aus unmittelbarer Nähe auf den damals 32 Jahre alten Mann abgab, erlitt dieser einen Durchschuss der linken Hohlhand aufgrund einer Abwehrhaltung und einen Einschuss im Brustbereich, durch den sein Herz und seine Lunge verletzt wurden. Er starb nach wenigen Sekunden durch Verbluten nach innen und außen. Als der Angeklagte kurz danach den zweiten Mann mit einem Schuss verfehlt hatte, wollte er erneut auf diesen schießen. Seine Pistole hatte aber eine Ladehemmung, sodass sich kein Schuss löste und der Mann flüchten konnte.

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Bei der rechtlichen Bewertung folgte die Strafkammer der Anklage und dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft Traunstein und würdigte den festgestellten Sachverhalt rechtlich als Mord, versuchten Mord und unerlaubtes Führen einer Schusswaffe. Hinsichtlich des versuchten Mordes stellte das Schwurgericht – dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgend – fest, dass der Angeklagte nicht strafbefreiend vom Versuch zurückgetreten ist, da dieser bereits fehlgeschlagen war. Denn als der Angeklagte die Waffenstörung behoben und die Verfolgung des zweiten Mannes über den Parkplatz aufgenommen hatte, war dieser bereits so weit weggelaufen, dass er sich außer Reich- und Sichtweite befand. Außerdem kam die Kammer, wie der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte bezüglich beider Männer, auf die er schoss, das Mordmerkmal der Heimtücke verwirklichte. Er nutzte bei Abgabe der Schüsse nämlich bewusst aus, dass die Männer nicht mit einem Angriff auf ihr Leben rechneten und diesem daher wehrlos ausgeliefert waren. Zudem handelte er bei beiden Attacken aus niedrigen Beweggründen, da er auf die beiden Geschädigten nur aus Verärgerung über seine Lebensgefährtin und die damit verbundene Wut und Eifersucht schoss.

Keine Gründe für eine Strafrahmenverschiebung



Da der Angeklagte nach den Feststellungen des psychiatrischen Sachverständigen schuldfähig war und es auch sonst keine Gründe für eine Strafrahmenverschiebung gab, verhängte das Schwurgericht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zugleich stellte es – wie von der Staatsanwaltschaft beantragt – die besondere Schwere der Schuld des zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getretenen Angeklagten fest, da er insbesondere konsequent und kaltblütig gegen die beiden Geschädigten vorging. Dies bedeutet für den Angeklagten, dass eine Strafaussetzung zur Bewährung nach Verbüßung von 15 Jahren Haft regelmäßig ausgeschlossen sein wird.Die vom Angeklagten gegen das Urteil eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof nun als unbegründet verworfen. Der Angeklagte, gegen den bisher bereits Untersuchungshaft vollzogen wurde, befindet sich jetzt in Strafhaft und verbüßt dort die verhängte lebenslange Freiheitsstrafe, die von der Staatsanwaltschaft Traunstein vollstreckt wird.

− red