Im Prozess um den Gifttod eines Rentners (75) in Töging (Landkreis Altötting) saß dessen 31-jährige Enkelin – ihre Mutter (56), Tochter des Opfers, verbüßt bereits eine rechtskräftig gewordene lebenslange Freiheitsstrafe wegen heimtückischen Mordes – erneut vor einem Traunsteiner Schwurgericht. Die Siebte Strafkammer mit Vorsitzender Richterin Christina Braune änderte das Ersturteil der Fünften Strafkammer vom Dezember 2022 auf Weisung des Bundesgerichtshofs (BGH) am Montag ab und verhängte wegen „versuchten Totschlags durch Unterlassen“ eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Die 31-Jährige schilderte vor Gericht, sie werde noch immer von heftigen Albträumen sowie manchmal auch von Panikattacken geplagt.