Traunstein/Töging
Urteil im Prozess um den Töginger Giftmord ist gefallen

07.12.2022 | Stand 17.09.2023, 21:20 Uhr

Ein Kameramann filmt im Saal des Traunsteiner Landgerichts eine von zwei Angeklagten. Die Anklagebehörde wirft Mutter und Tochter vor, sie hätten gemeinsam beschlossen, ihren 75 Jahre alten Vater beziehungsweise Großvater zu töten. −Foto: dpa

Wegen Mordes an ihrem 75 Jahre alten pflegebedürftigen Vater ist eine Frau vom Landgericht Traunstein zu lebenslanger Haft verurteilt worden.



Die 55-Jährige soll den Mann mit einer Überdosis an Medikamenten vergiftet haben, indem sie diese in sein Lieblingsgericht - saures Lüngerl - mischte. Das Urteil war zunächst nicht rechtskräftig.

Vater wegen Streit um Immobilie vergiftet



Anders als die Staatsanwaltschaft sah der Vorsitzende Richter aber nicht Habgier als Motiv für die Tat. „Ihr Ziel war der Schutz der Familie“, sagte er am Mittwoch. Die ebenfalls angeklagte Tochter der Frau und Enkelin des Opfers wurde wegen versuchten Mordes durch Unterlassung zu vier Jahren Haft verurteilt.

Wegen eines Streits um die Immobilie ihres Vaters soll die Frau demnach vor mehr als einem Jahr dessen Leibspeise vergiftet haben. Ihre Tochter habe zu dem Zeitpunkt in der Wohnung über der des Großvaters gewohnt und sei für seine Pflege und Versorgung verantwortlich gewesen. Das enge Zusammenleben habe aber zu immer mehr Spannungen geführt, sagte der Richter, der Großvater habe gewollt, dass die Tochter und ihr Mann ausziehen. Dagegen wollte die Mutter nach Einschätzung des Gerichts vorgehen. Die Tochter habe die Tat mitbekommen, sei aber nicht eingeschritten.

Staatsanwalt spricht von „fast perfekten Mord“



Nach dem Tod des 75-Jährigen erstatteten andere Angehörige des Opfers Anzeige, weil sie den Verdacht hatten, der Mann könnte eines nicht-natürlichen Todes gestorben sein. Die Leiche wurde daraufhin exhumiert.

In seinem Schlussplädoyer am Montag hatte der Staatsanwalt von einem gesprochen. Der angeklagten Mutter warf er Mord aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke vor, zudem ging er von einer besonderen Schwere der Schuld aus. Der Tochter hielt die Staatsanwaltschaft ein Teilgeständnis zugute und forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Die Verteidigung forderte Freispruch für die Mutter und eine sechsmonatige Bewährungsstrafe für die Tochter.

− dpa