Tochter und Enkelin verurteilt
Giftmord-Prozess von Töging: Anwälte kündigen Revision an

08.12.2022 | Stand 17.09.2023, 21:13 Uhr

Die Kammer hatte gegen die 55-jährige Tochter des an einem hochdosierten Medikamentencocktail am 4. August 2021 Verstorbenen wegen Mordes aus Heimtücke eine lebenslange Haftstrafe verhängt. −Foto: Kretzmer-Diepold

Das Urteil im Traunsteiner Giftmord-Prozess um den Tod eines 75-jährigen Rentners in Töging (Landkreis Altötting) wird vorläufig nicht rechtskräftig. Alle Verteidiger kündigten Revision zum Bundesgerichtshof an.



Staatsanwalt Markus Andrä wollte sich noch nicht äußern, ob er die Entscheidung des Schwurgerichts auch anfechten wird. Die Kammer hatte gegen die 55-jährige Tochter des an einem hochdosierten Medikamentencocktail am 4. August 2021 Verstorbenen wegen Mordes aus Heimtücke eine lebenslange Haftstrafe verhängt.

Ihre 30-jährige Tochter schickte das Gericht am Mittwoch für vier Jahre hinter Gitter wegen „versuchten Mordes durch Unterlassen“. Die Angeklagte hätte dem Sterbenden Hilfe leisten müssen, hieß es im Urteil. Zu lediglich einem Mord-„Versuch“ gelangte die Kammer, weil in der Beweisaufnahme nicht festgestellt werden konnte, ob der Rentner überhaupt noch zu retten gewesen wäre. Für beide Frauen ordnete das Schwurgericht Haftfortdauer an. Die Verteidiger der 55-Jährigen hatten ob vieler verbliebener Zweifel auf Freispruch plädiert.

− kd