Überblick in der Region
Erhöhte Brandgefahr: Feuerwerk rund um Bayerns Schlösser an Silvester verboten

16.12.2022 | Stand 17.09.2023, 8:17 Uhr

Vom Böllerverbot in der Silvesternacht betroffen ist auch die Burghauser Burg. −Foto: Piffer/Archiv

Feuerwerk und sonstige Pyrotechnik sind an Silvester und am Neujahrstag ganztägig rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen verboten. Das betrifft auch einige Plätze in der Region - ein Überblick.



Darüber informiert die Bayerische Schlösserverwaltung am Freitag in einer Pressemitteilung. Die Schlösserverwaltung untersagt „jedes Abbrennen dieser Gegenstände“, insbesondere auf den Schlossplätzen und in den Burginnenhöfen. Das betrifft etwa auch die Kaiserburg in Nürnberg oder die gesamte Insel Herrenchiemsee.

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In der Silvesternacht sind auch einige Schlossplätze und Anlagen gesperrt, heißt es weiter. Darunter fallen auch die Zufahrtswege zur Burg Trausnitz und zur Burg Burghausen. Diese sind laut Mitteilung in der Silvesternacht ab 21 Uhr beziehungsweise ab 18 Uhr gesperrt.

Erhöhte Brandgefahr bei historischen Gebäuden



Grund für das Verbot ist die erhöhte Brandgefahr. Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude demnach erheblich - die Schlösserverwaltung erinnert an die verheerenden Folgen von Großbränden in historischen Gebäuden, etwa auf der Burg Trausnitz in Landshut 1961.

Die Bayerische Schlösserverwaltung fordert alle Bürger, die in der Nähe eines Schlosses oder einer Burg den Jahreswechsel feiern wollen, auf, sich an das Verbot zu halten. Zudem bittet sie, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. „Jedes Jahr verletzen sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht“, heißt es.

Diese Plätze und Anlagen in der Region sind gesperrt



Alle Schlösser und Burgen sind am 31. Dezember 2022 und am 1. Januar 2023 geschlossen. In der Silvesternacht sind unter anderem folgende Schlossplätze und Anlagen in der Region gesperrt:

Niederbayern



Kelheim: Die Zufahrtsstraße zur Befreiungshalle Kelheim ist wegen Bauarbeiten gesperrt; es ist ein Sicherheitsdienst im Einsatz.

Landshut: Die gesamte Burganlage der Burg Trausnitz in Landshut ist nicht zugänglich, das heißt die Außentore am Ende der Edmund-Jörg-Straße (Straßenzufahrt) werden ab etwa 21 Uhr bis 1 Uhr gesperrt. Der Bereich wird von einem privaten Sicherheitsdienst überwacht. Der Zugang über die Fürstentreppe (Ochsenklavier) ist ab 18 Uhr gesperrt. Der Innenhof der Stadtresidenz Landshut ist nicht zugänglich.

Oberbayern



Burghausen: Die Zufahrt zur Burg Burghausen wird gesperrt; die Zugänge werden von einem Sicherheitsdienst kontrolliert. Die Hauptburg mit dem inneren Burghof ist nicht zugänglich.

Altötting: Zum Jahreswechsel organisiert die Kreisstadt ein professionelles Feuerwerk auf dem Kapellplatz. Das Abschießen von privaten Feuerwerkskörpern ist auf dem Kapellplatz und den angrenzenden Bereichen verboten. Das Verbot wird von einem Sicherheitsdienst überwacht und kontrolliert.

Neuburg an der Donau: Der Innenhof von Schloss Neuburg ist nicht zugänglich.

München: Im Englischen Garten soll die besondere Brandgefahr in der Nähe der hölzernen Bauten (Chinesischer Turm und japanisches Teehaus) beachtet werden. In der Nähe dieser Bauten soll keine Pyrotechnik abgebrannt werden. Die Höfe der Residenz München sind nicht zugänglich. In Nymphenburg ist der Schlosspark gesperrt.

Dachau: Der Schlossplatz in Dachau ist von 18 Uhr bis etwa 1 Uhr für Autos und Fußgänger gesperrt.

Oberpfalz



Donaustauf: Die Zufahrtsstraße zur Walhalla wird von 18 bis 8 Uhr gesperrt; es ist ein Sicherheitsdienst im Einsatz.

Mittelfranken



Nürnberg: Auf der Kaiserburg Nürnberg wird das äußere Burgtor geschlossen; der Innenbereich der Burg ist somit nicht zugänglich. Nach der städtischen Silvesterverordnung besteht das Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie zur Mitnahme von Flaschen etc. auf der Burgfreiung der Kaiserburg. Der Zugang wird von einem Sicherheitsdienst kontrolliert.

Cadolzburg bei Fürth: Die Cadolzburg (einschließlich Vorburg) ist nicht zugänglich; das Gelände wird am äußeren Burgtor abgesperrt.

− tka