Ohne Genehmigung sind bei der Sanierung eines Stadtplatzhauses in Neuötting (Landkreis Altötting) Veränderungen an der Häuserfassade vorgenommen worden. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat das beanstandet. Die Entscheidung darüber, ob die baulichen Maßnahmen zurückgebaut werden müssen, hat jetzt das Landratsamt getroffen.