Im März wurde ein 23-Jähriger aus dem Landkreis vom Landgericht zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt. Bei einer Geburtstagsparty im Februar 2019 soll er eine 32-Jährige vergewaltigt haben. Gegen das Urteil hat der junge Mann Berufung eingelegt, deshalb ist der Fall am Donnerstag neu aufgerollt worden.
Ein großes Aufgebot an Zeugen war dazu geladen worden, neun an der Zahl. Der Angeklagt sagte, wie schon bei der Anhörung im März, nichts zur Tat. Nachdem der arbeitslose Metzger nach einer knappen Stunde Verspätung endlich...