Vom Rauchen bis zur Garagen-Party
Zum Wochenend-Auftakt: Polizei meldet einige Corona-Verstöße

09.01.2021 | Stand 18.09.2023, 5:10 Uhr

−Symbolbild: dpa

In mehreren Orten im PNP-Verbreitungsgebiet hat die Polizei am Samstag Verstöße gegen die derzeit geltenden Corona-Regeln gemeldet - von der verbotenen Zigarette bis zur Garagen-Party.

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Offensichtlich unbelehrbar zeigte sich am Freitag ein Hausbesitzer in Schöfweg (Kreis Freyung-Grafenau). Trotz vorheriger Hinweise der Polizei verstieß er mit einem Umtrunk in einer Garage gegen die Corona-Regeln. Alle drei Männer im Alter zwischen 56 und 72 Jahren müssen nun mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.



In Pfarrkirchen (Landkreis Rottal-Inn) kontrollierte die Polizei nachts zwei junge Frauen, die ohne triftigen Grund im Auto unterwegs waren.

In Simbach am Inn (Landkreis Rottal-Inn) wurde ein Trio aus Österreich an der Grenze angehalten. Die Männer gaben an, sie seien auf dem Weg zu einer Geburtstagsfeier - sie wurden angezeigt.

Die Polizei in Plattling (Landkreis Deggendorf) meldete mehrere Verstöße - vom Raucher aus Regen, der ohne Mundschutz und triftigen Grund am Bahnsteig stand bis zum mit sieben Personen besetzten Kleinbus.

In Regen stellte die Polizei unerlaubte Treffen in zwei Wohnungen fest. In Waldkirchen (Landkreis Freyung-Grafenau) endete ein Umtrunk mit 3,0 Promille und einem Polizeieinsatz - aber den Beamten zufolge ohne Verstoß gegen die Corona-Regeln.

In Vilshofen (Landkreis Passau) und Umgebung meldete die Polizei drei Corona-Verstöße - von der nächtlichen Autofahrt ohne triftigen Grund bis hin zur lautstarken Feier auf einer Parkbank.

In Ergolding (Landkreis Landshut) wollte sich ein betrunkener Mann nachts Zutritt zur Wohnung einer Frau verschaffen. Weil das nicht klappte, wurde er aggressiv und verteilte Hausmüll auf der Straße.

In der Oberpfalz stellte die Autobahnpolizei bei einer Verkehrskontrolle auf der A3 Corona-Verstöße fest - und zeigte vier Leute an.

In Niederwinkling (Landkreis Straubing-Bogen) traf die Polizei nachts einen 48-jährigen Fußgänger an, der keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung nennen konnte.