Plattling/Deggendorf
Vier Jahre Haft für Marihuana-Dealer

11.08.2019 | Stand 18.09.2023, 3:55 Uhr
Rüdiger Schernikau

Einen großen Kundenstamm an Cannabis-Konsumenten hatte der verurteilte Afghane in Plattling. −Symbolfoto: Oliver Berg/dpa

Der 22-jährige Flüchtling aus Afghanistan, der trotz Arbeitswilligkeit und konkreten Beschäftigungsangeboten mehrerer Unternehmen behördlicherseits keine Arbeitserlaubnis bekam und daraufhin in großem Stil zunächst gemeinsam mit einem Geschäftspartner und dann – nach dessen Abschiebung heuer im Januar – auf alleinige Rechnung mehrere Monate in Plattling mit Marihuana gedealt hat (PZ berichtete ausführlich), muss für vier Jahre ins Gefängnis. Das entschied am Freitagmittag, 9. August, die Strafkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Richter Dr. Georg Meiski.

Besonders schwerwiegend sei zu bewerten, dass unter den Kunden des nunmehr Verurteilten mehrere Minderjährige waren, deren Gesundheit der junge Afghane, der laut Haartest selbst keine Drogen konsumiert, wissentlich beziehungsweise billigend riskiert hat. Auch durch eigene Not sei eine solche Tat nicht zu rechtfertigen, insbesondere weil mittlerweile gesundheitliche Gefahren wie die Begünstigung von Psychosen durch den Konsum dieser Einstiegsdroge zweifelsfrei feststünden, so Meiski in der mündlichen Urteilsbegründung.

Schwer wiege auch die große Menge von insgesamt rund zehn Kilogramm Marihuana, die von einem Lieferanten aus Regensburg in mehreren Tranchen beschafft wurde und für den Weiterverkauf zum Grammpreis von meist zehn Euro an diverse Abnehmer im Raum Plattling bestimmt war. Knapp hundert Abnehmer wurden am zweiten Verhandlungstag im Rahmen der Beweisaufnahme namentlich von einem Ermittler vorgelesen – einschließlich der jeweiligen Anzahl von Käufen, der Höhe des Grammpreises und des Tatzeitpunkts.

In ihren Plädoyers hatten die beiden Verteidiger Ludwig Lang und Dr. Ronny Raith ein Strafmaß von "nicht mehr als vier Jahren" beantragt. Beide Rechtsanwälte machten darauf aufmerksam, dass sich an den Strafvollzug sicherlich die Abschiebung nach Afghanistan anschließen werde, wo auf den Verurteilten dessen fünf jüngere Geschwister, die Ehefrau und sein erkrankter vierjähriger Sohn, den er mit seinen Marihuana-Geschäften nach eigenen Aussagen finanziell unterstützen wollte, warteten.
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