Deggendorf
Überfall auf Imbiss: Zu viele Zweifel für eine Verurteilung

14.05.2019 | Stand 18.09.2023, 3:42 Uhr

Das Landgericht in Deggendorf. −Foto: Roland Binder

Hat ein 31-Jähriger neben dem Diebstahl von zwei Parfüms in einem Drogeriemarkt auch versucht, einen Imbiss zu überfallen? Der Angeklagte beteuerte in der Verhandlung am Montag vor der Ersten Strafkammer am Landgericht, er sei es nicht gewesen, während er den Diebstahl im Drogeriemarkt gestand.

Die Kammer unter Vorsitz von Dr. Georg Meiski hatte dann auch genügend Zweifel, um von einer Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung und Körperverletzung abzusehen. Für den Parfüm-Diebstahl, strafbar als räuberischer Diebstahl mit vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, erhielt der einschlägig vorbestrafte Angeklagte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Zudem wurde eine Unterbringung nach §126 der Strafprozessordnung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Das Gericht empfahl dem Angeklagten, der seit Jahren alkohol- und drogenabhängig ist, zu versuchen, mit einer Therapie von seiner Sucht loszukommen. Dieser hatte vorab seine Bereitschaft dazu erklärt.

Pflichtverteidiger Hubertus Werner forderte Freispruch für den Überfall und stellte die Strafe für den Diebstahl in das Ermessen des Gerichts. Staatsanwalt Heinz Müller hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert.

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