Mit der Rücknahme der Einsprüche endete am Donnerstag eine Verhandlung vor dem Amtsgericht gegen ein Ehepaar aus Deggendorf. Die 52-jährige Frau war wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Gefangenenbefreiung, versuchter Nötigung und versuchter Köperverletzung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 40 Euro, also 3200 Euro, verurteilt worden. Ihr zwei Jahre älterer Ehemann sollte wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Gefangenenbefreiung 50 Tagessätze, also 2000 Euro, bezahlen.