Deggendorf
Sexueller Missbrauch von Nachbars-Tochter landet erneut vor Gericht

29.03.2017 | Stand 18.09.2023, 1:50 Uhr

− Foto: Binder

Wegen eines Verfahrensfehlers muss sich das Landgericht Deggendorf noch einmal mit einem Fall von sexuellem Missbrauch an einem Kind beschäftigen. Die Jugendkammer hatte im März 2016 einen 47-jährigen Arzt und Familienvater zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er hatte gestanden, die zur Tatzeit 13-jährige Nachbarstochter über Whats-App-Nachrichten mit anstößigem Inhalt und Fotos sowie auch tatsächlich sexuell missbraucht zu haben.

Der Angeklagte hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Die Verurteilung hat der Bundesgerichtshof dem Grunde nach bestätigt, über das Strafmaß muss die dritte Jugendkammer am Landgericht aber nun erneut verhandeln.

Noch einmal schilderte der Angeklagte, der in der Verhandlung immer wieder in Tränen ausbrach, wie es zu der Tat gekommen war. Demnach war er mit seiner Familie einige Jahre zuvor in das Nachbarhaus des späteren Opfers gezogen. Die Familien freunden sich an, die Kinder spielten miteinander, die Eltern verbrachten gemeinsame Grillabende auf der Terrasse.

Wie sich aus einigen harmlosen Whats-App-Nachrichten ein derart stark sexualisierter Chat entwickeln konnte, vermochte der 47-Jährige rückblickend nicht zu erklären. Eventuell habe seine berufliche Belastung eine Rolle gespielt oder die Tatsache, dass er praktisch gleichzeitig mit einer erwachsenen Frau in entsprechendem Chat-Kontakt stand.

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