Weil ein heute 65-jähriger Mann seiner früheren Lebensgefährtin aus der Haft heraus Karten schickte, die laut Staatsanwalt "eine Drohkulisse aufbauten", ist der Schausteller wegen zweifachen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Die Verhandlung am Mittwoch vor Amtsrichterin Dr. Christina Putzke hat eine Vorgeschichte: Im Juli 2017 wurde der Schausteller wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung zu zwei Jahren und fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Er hatte die ehemalige Freundin und Mutter seiner zwei Kinder Anfang März mit Hilfe eines Bekannten entführt, geschlagen und eingeschüchtert.
Kurz vor Weihnachten 2018 schickte der Schausteller eine Postkarte mit Weihnachtsgrüßen an die Adresse seiner früheren Freundin mit der Aufforderung, ihm den Kontakt zu seinen Kindern zu gestatten. Einen Monat später eine Karte zum Geburtstag der Frau. In beiden Fällen erinnerte der Schausteller die Frau daran, dass er bald aus dem Gefängnis kommen werde. Auch wenn der Inhalt der Karten nicht den Tatbestand der Drohung erfüllten, so habe der Angeklagte mit seiner Wortwahl bewusst eine "ganz massive Drohkulisse" aufgebaut, sagte Staatsanwalt Horst Müller.
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