Deggendorf
Rechtsstreit mit Bank: Sparbuch von 1976 bleibt gültig

22.12.2014 | Stand 17.09.2023, 23:57 Uhr

Für seine Mandantin erstritt Franz Hollmayr das Guthaben samt Zinsen eines 38 Jahren alten Sparbuchs. Die Bank war der Meinung, der Anspruch sei verfallen. − Foto: Archiv/Binder

"Ein voller Erfolg" – so bewertet Rechtsanwalt Franz Hollmayr den Ausgang eines Rechtsstreits mit einer Bank aus dem Landkreis Deggendorf um die Auszahlung eines Sparguthabens. Hollmayr und seine Mandantin haben auf ganzer Linie Recht bekommen. Sie hatten auf die Auszahlung eines Guthabens plus Zinsen von einem alten Sparbuch geklagt, das 38 Jahre nicht angerührt worden war.

Das Amtsgericht hat entschieden, dass die Bank der Klägerin 3935,36 Euro bezahlen muss. Die Summe errechnet sich aus dem ursprünglichen Betrag von 3400 DM sowie den seit 1976 angefallenen Zinsen. Zudem trägt die Bank sämtliche Kosten des Verfahrens einschließlich des Honorars für einen Gutachter, der die Höhe der Zinsen genau berechnet hatte.

Streitpunkt war ein altes Sparbuch mit einer Einlage in Höhe von 3400 DM, das der Schwiegervater der Klägerin im März 1976 eröffnet hatte. Es fand sich erst Jahrzehnte später im Nachlass des Mannes. Mit diesem Sparbuch ging die Frau zu der Bank, um den Betrag zu reklamieren. Es kam zu keiner Einigung. Die Frau klagte. Die Bank argumentierte, dass das Geld schon längst an den Schwiegervater ausbezahlt worden sei, die Unterlagen darüber aber bei einem Wasserschaden im Keller des Bankgebäudes zerstört wurden.

− she

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